Kirchengemeinderat
Die Fäden in der Hand halten, Anregungen aufnehmen. Alles zum Wohle von St. Nikolai!
„Der Kirchengemeinderat sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben in Wort und Tat erfüllt, ihren Verpflichtungen nachkommt und ihre Rechte wahrt.“ (Verf Nordkirche Art. 25) So beschreibt die Verfassung der Nordkirche die Aufgabe des Kirchengemeinderats.
Das heißt konkret: Ob geistliche Leitung, Wahrnehmung diakonischer Aufgaben, Stellenbesetzungen, finanzielle Entscheidungen oder grundsätzliche Fragen in der Kirchengemeinde anstehen – der Kirchengemeinderat entscheidet. Dieses kirchliche Leitungsorgan ist demokratisch verfasst. Alle sechs Jahre werden Gemeindeglieder für dieses Amt von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt.
Wer Lust und Interesse an diesem Ehrenamt zukünftig hat oder in einem Ausschuss (Bau, Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Musik, Region, Stadtteildiakonie) mitarbeiten möchte, ist herzlich eingeladen!
Melden Sie sich beim Kirchengemeinderat.
Die Kirchengemeinderät/innen von St. Nikolai sind: