Seit 19. August 2009 läutet von Montag bis Freitag die mittlere Glocke der St. Maria Magdalena-Kirche für 100 Sekunden, morgens um 7 Uhr und abends um 19 Uhr. Wir haben in Moorburg diese alte Tradition wieder eingeführt. Auslösendes Moment war der geschichtsträchtige Termin am 19.8.2009, an dem vor genau 700 Jahren die Kirche in Moorburg zum ersten Mal aktenkundig wird.
Der Gedanke war:
Wenn man heute im Internet die Nachrichten abruft, dann wird einem in 100 Sekunden das Neueste mitgeteilt. Kann man so in 100 Sekunden über Gott und die Welt informiert werden, dann kann man auch in 100 Sekunden mit der Welt vor Gott vorstellig werden.
Kirchenglocken dürfen nicht einfach so geläutet werden. Dafür gibt es extra eine Läuteordnung. In dieser steht genau wann, wie lange und zu welchen Anlässen geläutet werden darf. Dabei unterscheidet man zwischen weltlichem und kirchlichem Geläut.
Das weltliche Geläut ist in Deutschland durch die Tradition geschützt. Dazu gehören z.B. der Schlag zur vollen Stunde oder auch das Geläut in der Neujahrsnacht. Kirchenglocken können auch beim Fehlen von Alarmsirenen eingesetzt werden. In Finkenwerder hat Pastor Sanmann zur Flut 1962 die Bevölkerung so geweckt und gewarnt.
Das kirchliches Geläut meint: Die Glocken läuten vor dem Gottesdienst. Während des Gottesdienstes setzt das Geläut beim Vaterunser ein. Bei Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen erklingen ebenfalls die Glocken.
Das kirchliche Geläut ist bei uns in Deutschland durch die Religionsfreiheit grundgesetzlich geschützt.
Bronzeglocke von 1612, die während der Amtszeit von Pastor Werner Meiers angeschafft wurde. Sie trägt die Inschrift:
ALLE DINCK MOTH FORGAN,
GADES WORT BLIFT EWICH BESTAN.
H. WERNER MEIER, LOFRENZ HARMES, THEIS GERKEN.
ME FEZIT HANS SIOP ANNO DOMONI 1612.