Friedhof

s1410004a

 

 

Unser Friedhof in Vahrendorf

Der Friedhof in Vahrendorf ist ein kircheneigener Friedhof. Er wird nicht nur von der Kirche verwaltet, sondern gehört grundstücksmäßig auch der Kirchengemeinde. In Absprache mit der Kirchenaufsicht wird die Friedhofsgebührensatzung für den Vahrendorfer Friedhof erstellt. Dies ist neuerdings zum Ende des Jahres 2015 geschehen. Dabei wurde mit externer Unterstützung nach betriebswirtschaftlicher Kalkulation vorgegangen, was entsprechend einer bundesgesetzlichen Vorgabe erstmalig praktiziert wurde. Der Friedhof muss sich wirtschaftlich selber tragen und darf nicht durch kirchensteuerliche Mittel mit finanziert werden. Wohl dürfen dem Friedhofshaushalt Spenden zufließen. Dies geschieht gelegentlich und hilft bei finanziellen Engpässen, die besonders dann auftreten, wenn die Gebührensatzung über eine längere Zeit nicht angepasst wurde. Da die vorige Gebührensatzung aus dem Jahr 2008 datiert, weisen die ab 2016 gültigen Gebührensätze entsprechende Steigerungsraten aus. Das aber wird die bisherige Begehrlichkeit für einen Ruheplatz auf dem Vahrendorfer Friedhof nicht schmälern.

Friedhofsgebührensatzung Vahrendorf

Auch bei einer sich ändernden Bestattungskultur gibt es auf dem Friedhof in Vahrendorf genügend Bestattungsvarianten, die jedem einen seiner Vorstellung entsprechenden Ruheplatz ermöglichen. Zusätzlich zu den bisherigen Familien- und Einzelgräbern als Sarg- und Urnengrab sowohl als zu pflegendes Beet wie auch in Rasenlage wird es zukünftig auf dem Vahrendorfer Friedhof Baumgräber geben, die als Urnengrab unter  Bäumen in einer einheitlich mit Bodendeckern bepflanzten Fläche angelegt sind und mit einem kleinen einheitlichen Namensstein versehen werden. Den Hinterbliebenen obliegt wie bei den Rasengräbern keine Pflege der Grabstelle.

Anonyme Beisetzungen sind auf dem Vahrendorfer Kirchfriedhof nicht möglich, da nach christlicher Auffassung der Mensch seinen Namen auch nach seinem Tode vor Gott nicht verliert.

Erwerb einer Ruhestätte

Grundsätzlich ist es auch möglich, bereits zu Lebzeiten eine Ruhestätte auf unserem Friedhof zu erwerben. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in einem der Kiekeberg-Dörfer (Vahrendorf, Ehestorf, Alvesen, Sottorf) wohnen oder ein Mitglied unserer Kirchengemeinde sind. Wenn diese Voraussetzung noch nicht gegeben ist, haben Sie die Möglichkeit Mitglied unserer Kirchengemeinde durch eine Umgemeindung zu werden. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse hierzu gerne an und lassen sich von unseren Mitarbeitern beraten.

 

Helmut Vock

(Delegierter des Kirchengemeinderates)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Secured By miniOrange