Nach jahrzehntelangen Verhandlungen schlossen sich die Landeskirchen Hamburg, Schleswig-Holstein, Lübeck, Eutin und der Kirchenkreis Harburg zur Nordelbischen Kirche zusammen, deren Verfassung am 1. Januar 1977 in Kraft trat. Die Kirchengemeinde Vahrendorf stand vor der Entscheidung, beim Kirchenkreis Harburg zu bleiben oder Anschluss beim Kirchenkreis Hittfeld zu suchen, um damit weiterhin zur Hannoverschen Kirche zu gehören.
Da von Anfang an ein intensiverer Kontakt zu den Süderelbegemeinden und zu Harburg als zu den Nachbargemeinden im Kirchenkreis Hittfeld bestand und die Gemeinde sich im Kirchenkreis gut aufgehoben wusste, entschied man sich für den Verbleib beim Kirchenkreis Harburg.
Das hatte allerdings zur Folge, dass die Kirchengemeinde Vahrendorf die einzige Gemeinde in Nordelbien ist, die mit ihrer gesamten Fläche auf niedersächsischem Gebiet liegt und somit anderen kommunalen Gesetzen und Bestimmungen (etwa beim Kindergartengesetz und im Friedhofswesen) unterliegt als der Kirchenkreis Harburg, der politisch zu Hamburg gehört.
Dieses hat aber zu keinen Nachteilen geführt – zumal ein gutes, von gegenseitigem Vertrauen getragenes Verhältnis sowohl zu den politischen Gremien als auch zu der Verwaltung der Gemeinde Rosengarten besteht.
Auch zu den Nachbargemeinden in Nenndorf und Klecken sind in den letzten Jahren gute Kontakte gewachsen.
Nachdem insbesondere durch Zuzug die Bevölkerungszahl wuchs und die Möglichkeit bestand, ein Grundstück direkt an dem Friedhof angrenzend zu erwerben, erfolgte 1980 die Friedhofserweiterung.
Die Gemeinde Rosengarten erwarb das 3.700 qm große Grundstück und übertrug es anschließend der Kirchengemeinde. Diese musste lediglich für die Herrichtung der 2500 qm großen Nutzfläche als Friedhofsgelände sorgen. Hierfür nahm sie ein entsprechendes Darlehen auf.